Locations & Marktordnung

Festplatz Steig, Lindau (B)

Steigstr. 29, 88131 Lindau (B)




Veranstaltungsdauer: 9-15 Uhr (Aufbau ab 7 Uhr)

 

  • Der gesamte Parkplatz darf nicht vor 6.00 Uhr befahren werden. Vorherige Platzreservierung nicht möglich
  • Platzvergabe nur durch Anweisung eines Flohmarkt-Ordners/Security
  • Standgebühr 9 € laufender Meter
     für die benötigte Fahrzeuglänge / Standfläche
  • Kleiderständer 3,00 Euro
  • (Neuwarenstand 12 Euro / Meter)  wird nur nach vorheriger Anfrage zugelassen (Grundvorraussetzung ist der Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte -
  • ohne Reisegewerbekarte wird definitiv keine Verkaufserlaubnis erteilt).



Flohmarktgelände und Besucherparkplatz ist

ein Aussengelände ohne Überdachung

 

Es gilt die Marktordnung (siehe unten)!

Diese ist zu beachten!

Adresse:

ehem. Privatbrauerei Steig

Steigstr. 29

88131 Lindau


Bei schlechtem Wetter wird der Flohmarkt

eventuell nicht stattfinden.

Bei dem Veranstaltungsgelände handelt es sich fast ausschließlich um einen Wiesen-Festplatz.

Es können bei schlechtem Wetter keine Autos drauf gelassen werden, da aufgrund des weichen Untergrundes die „Wiese“ zerstört und ein nicht zu bezahlender Flurschaden entstehen würde.

Es wäre also wichtig , das es nicht an den vorherigen Tagen (Donnerstag und Freitag) den ganzen Tag regnet, denn dann hilft am Samstag auch kein schönes Wetter, da der Platz dann „Land unter“ ist.


Im Zweifelsfalle bitte anrufen!


Wegbeschreibung / Anfahrt:

folgen Sie Ihrem Navigationsgerät oder

unseren Flohmarkt-Hinweispfeilen

Cooper Standard Parkplatz, Lindau (B)

Bregenzer Straße 133, 88131 Lindau (B)


Tagesflohmarkt am Samstag:

Aufbau um 08.00 Uhr... evtl. auch schon ab 07.00 Uhr möglich - bitte Anweisung des Veranstalters beachten!

Nachtflohmarkt Samstag:

16-22 Uhr (Aufbau ab 14 Uhr)

Flohmarkt Sonntag:

12-17 Uhr (Aufbau ab 11 Uhr)

 

  • Der gesamte Parkplatz darf nicht vor 6.00 Uhr befahren werden. Vorherige Platzreservierung nicht möglich
  • Platzvergabe nur durch Anweisung eines Flohmarkt - Mitarbeiters
  • Standgebühr 9 € laufender Meter
    für die benötigte Fahrzeuglänge / Standfläche
  • Kleiderständer 3,00 Euro
  • (Neuwarenstand 12 Euro / Meter)  wird nur nach vorheriger Anfrage zugelassen (Grundvorraussetzung ist der Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte -
  • ohne Reisegewerbekarte wird definitiv keine Verkaufserlaubnis erteilt).

 

 

Flohmarktgelände und Besucherparkplatz ist Aussengelände ohne Überdachung

 

Es gilt die Marktordnung (siehe unten)!

Diese ist zu beachten!

Adresse:

Firma Cooper Standard (Parkplatz)

Bregenzer Straße 133

88131 Lindau

 

Wegbeschreibung / Anfahrt:

folgen Sie Ihrem Routenplaner / Navigationsgerät oder

unseren Flohmarkt-Hinweispfeilen


Maierhöfen rund ums Ibergzentrum 

Ibergweg 16, 88167 Maierhöfen





Tagesflohmarkt am Sonntag Freigelände:

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Einlass 07.00 Uhr - Aufbau um 08.00 Uhr.


  • Der gesamte Parkplatz darf nur nach Anweisung des Veranstalters befahren werden. Vorherige Platzreservierung für alle Veranstaltungen wird empfohlen
  • Platzvergabe nur durch Anweisung der Markleitung
  • Standgebühr 9 € laufender Meter
    für die benötigte Fahrzeuglänge / Standfläche
  • Kleiderständer 3,00 Euro
  • (Neuwarenstand 12 Euro / Meter)  wird nur nach vorheriger Anfrage zugelassen (Grundvorraussetzung ist der Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte -
  • ohne Reisegewerbekarte wird definitiv keine Verkaufserlaubnis erteilt).

 

Flohmarktgelände und der Besucherparkplatz ist Aussengelände und ohne Überdachung


Hallenflohmarkt ab November:
(von 9 – 15 Uhr / Halleneinlass für Aussteller
ab 07.00 Uhr)
eine
frühzeitige RESERVIERUNG wird empfohlen!

 Tische und Stühle werden gestellt - keine Kleiderständer!


Es gilt die Marktordnung (siehe unten)!

Diese ist zu beachten!

Adresse:

Ibergweg 16

88167 Maierhöfen

 

Wegbeschreibung / Anfahrt:

folgen Sie Ihrem Routenplaner / Navigationsgerät oder

unseren Flohmarkt-Hinweispfeilen



FESTWIESE AM SEE BEIM STEDEPARK

HARD (Österreich)

Seestrasse 34, A-6971 Hard

Veranstaltungsdauer: 9-16 Uhr (Einlass ab 6.30 Uhr Aufbau ab 07.00 Uhr)


  • Vorherige Platzreservierung nicht möglich
  • Platzvergabe nur durch Anweisung eines Flohmarkt- Mitarbeiters
  • Standgebühr 9 € laufender Meter
    für die benötigte Fahrzeuglänge / Standfläche
  • Kleiderständer 3,00 Euro
  • gewerbliche Händler und Neuware auf Anfrage (12 Euro pro laufenden Meter - längste Seite der benötigten Standfläche gemessen)



Flohmarktgelände und Besucherparkplatz ist

ein Aussengelände ohne Überdachung


Es gilt die Marktordnung (siehe unten)!

Diese ist zu beachten!

Adresse:

Funkenplatz bei Stedepark - direkt am See -
Seestrasse 34

A-6971 Hard

 

Wegbeschreibung / Anfahrt:

folgen Sie Ihrem Navigationsgerät oder

unseren Flohmarkt-Hinweispfeilen


Marktordnung:


 


§ 1 Anerkennung der Flohmarktordnung

Durch das Betreten des Flohmarktgeländes erkennen Verkäufer, Besucher sowie Parkplatzbenutzer die Flohmarktordnung an.


 

§ 2 Flohmarkttage und Flohmarktzeiten

Der Flohmarkt findet zum angegebenen Termin, Samstags normalerweise in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der
jeweiligen Gemeinde/Stadt und dem angegebenen Standort, witterungsbedingt statt.

Aufbau jeweils ca. 1-2 Stunden vor Beginn möglich. Dies richtet sich nach Anweisung des Veranstalters.


Eine Stunde nach Flohmarktende müssen die Standplätze gereinigt und geräumt sein.


Die genauen Öffnungszeiten/Aufbauzeiten ist Flohmarkt abhängig und ist im jeweiligen Flohmarkt angegeben.


 

§ 3 Standgröße und -Standgebühren (Freigelände) -

Beim Aufbau der Stände ist zu beachten, dass eine Fahrgasse von mindestens 3,50 Metern zwischen

den gegenüberliegenden Ständen einzuhalten ist.


Zufahrten und Rettungswege sind jederzeit frei zu halten!


Preise für Deutschland und Österreich bei Aussenflohmärkten (Freigelände):

  • Standgebühr 9 € laufender Meter für den benötigten Fahrzeugstellplatz oder die Verkaufsfläche
    (ist der Fahrzeugstellplatz
    größer als die Verkaufsfläche wird der Fahrzeugstellplatz berechnet...
    ist die Verkaufsfläche
    größer als der Fahrzeugstellplatz wird die Verkaufsfläche berechnet)
  • die kleinste Berechnungseinheit sind zwei Meter d.h. 18 Euro.
  • Kleiderständer 3,00 Euro
  • Neuwarenstand 12 Euro / Meter -  wird nur nach vorheriger Anfrage Rücksprache mit dem Veranstalter zugelassen
  • (Grundvorraussetzung ist der Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte
  • ohne Reisegewerbekarte wird definitiv keine Verkaufserlaubnis erteilt). Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.

 

Standgebühr HALLE Maierhöfen:

Wandtisch a 21,00 €/22.00 € - Tisch/Hallenmitte a 20,00 € - keine Kleiderständer



§ 4 Anweisungen des Flohmarktbetreibers

Anbieter und Besucher unterliegen den Anweisungen des Flohmarktbetreibers oder seiner Vertreter.

Der Flohmarktbetreiber oder seine Vertreter haben das Hausrecht.


Bei  Zuwiderhandlungen der Flohmarktordnung kann der Veranstalter oder seine Vertreter ein Flächenverbot 

bzw. Hausverbot ohne Gebührenerstattung aussprechen.


Bei Nichteinhaltung eines Flächenverbotes/Hausverbotes können Personen vom Flohmarktbetreiber wegen

Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.



§ 5 Aufbau der Stände

An den Samstagstages-Flohmärkten auf dem Parkplatzgelände der Firma Cooper Standard ist das Aufbauen

der Stände vor 8:00 Uhr, sowie an den Vorabenden nicht erlaubt  (evtl. Aufbau schon ab 7..00 Uhr möglich -aber nur
durch Anweisung des Veranstalters.

Bei Nachtflohmärkten am Samstag bei Cooper Standard in Lindau ist der Aufbau ab 14 Uhr gestattet.

An Sonntags-Flohmarktagen in Lindau ist der Aufbau erst ab 11.00 Uhr gestattet.

Der Verkauf ist laut der Stadt Lindau erst ab 12 Uhr gestattet !!

Bei Nichtbeachtung wird der jeweilige Aussteller von der Veranstaltung ausgeschlossen !!



Flohmärkte Lindau (Festplatz auf der Steig und Cooper Standard).

Steig: Aufbau ab 07.00 Uhr
Cooper Standard 08.00 Uhr... evtl. auch schon ab 07.00 h möglich - bitte Anweisung des Veranstalters beachten!


Sonntag-Flohmarkt in A-Hard Funkenplatz beim Stedepark:
Einlaß ab 06.30 Uhr mit anschließendem Aufbau um  07.00 Uhr


Sonntag Flohmarkt in Maierhöfen:
Hallenflohmarkt (Wintersaison): Händlereinlass um 07.00 Uhr mit anschließendem Aufbau
Freiluftsaison/Sommersaison: Händlereinlass ab 07.00 Uhr - Aufbau ab 08.00 Uhr


Die Stand- und Parkplätze werden durch das Flohmarktpersonal zugewiesen. Anspruch auf einen bestimmten Platz gibt es nicht. Fahrzeuge dürfen während der Flohmarktzeit nur nach Anweisung des Flohmarktpersonals bewegt werden.


Auf manchen Plätzen ist es untersagt das Fahrzeug am Stand zu parken. Hier sind die Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten.


 

§ 6 Parkplatzbenutzung

An den Flohmarkttagen darf auf dem Gelände nur nach Anweisung geparkt werden.


Ausgeschlossen sind Fahrzeuge die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind.


Die Parkplätze/Flohmarktgelände sind/ist sauber zu halten und zu hinterlassen. Die Kosten von Verunreinigungen gehen

zu Lasten des Benutzers und können eine Strafe von 50,- € sowie ein Flächenverbot zur Folge haben.


Sollte das Fahrzeug das Gelände durch einen undichten Tank oder Vergaser verunreinigen oder das Fahrzeug Rettungskräften

oder Feuerwehrflächen im Weg stehen, kann der Flohmarktbetreiber auf Kosten des Parkers das Fahrzeug abschleppen lassen.



§ 7 Haftung bei Unfällen oder Schäden

Im Veranstaltungsbereich übernimmt bei Unfällen oder Schäden sowie abhanden gekommene Gegenstände ausschließlich

der Verursacher die Schäden – nicht der Veranstalter.



§ 8 Flächenverbot

Ein Flächenverbot beinhaltet das gesamte Flohmarktgelände inkl. der Parkplätze sowie Fahr- und Gehwege.

Gebühren werden nicht erstattet, wenn ein Flächenverbot ausgesprochen worden ist.



§ 9 Beseitigung von Müll

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich seinen Abfall selbst und ordnungsgemäß zu entsorgen und Ihre menschlichen Bedürfnisse

nur in den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Toiletten zu entrichten. Soweit Müll zurück gelassen wird, wird hierfür eine Reinigungsgebühr von mindestens 50,- € pauschal erhoben oder nach Wahl des Veranstalters die tatsächlichen Kosten der

Reinigung und Entsorgung.

Ein Flächenverbot kann bei Zuwiderhandlung erteilt werden.



§ 10 Campieren/Übernachten

Auf dem Flohmarktgelände darf nicht campiert oder übernachtet werden.


 

§ 11 Gewerbliche Anbieter


Gewerbliche Anbieter und Neuware sind unerwünscht.

Der Veranstalter kann aber, nach seinem Ermessen, den ein oder anderen Neuwarenstand zulassen.
(Eine Voranmeldung, sowie ein Gewerbeschein/Reisegewerbekarte sind dafür aber zwingend erforderlich).


§ 12 Verkauf von verbotenen Artikel

Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Hehler Ware, Plagiat Ware, jugendgefährdende Schriften, Raubkopien,

NS Artikel, Pornografie,  Medikamente, Alkohol, Gas und andere brennbaren Flüssigkeiten, lebende Tiere sowie Waren

die gegen das Zollrecht und Betäubungsmittelgesetz verstoßen ist uneingeschränkt verboten.


Lebensmittel, Blumen und Pflanzen (diese Artikel dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Flohmarktbetreibers

und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen angeboten und verkauft werden).


Im Zweifelfall entscheidet der Flohmarktbetreiber ob ein Artikel zu den verbotenen Waren zählt und kann den jeweiligen

Anbieter von der Flohmarktfläche verweisen.



§ 13 Untersagung von Glückspielen, Spendensammlungen und Betteln

Auf dem Flohmarktgelände sind Glücks- und Geschicklichkeitsspiele verboten. Weiter ist das Betteln untersagt.

Sammeln von Spenden ist nur erlaubt, wenn der Flohmarktbetreiber vorab eine Genehmigung erteilt hat.

Bei Verstoß dieses Verbotes muss mit  Flächenverbot gerechnet werden.


 

§ 14 Vorzeitiger Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt

Die Erstattung der Standgebühren kann nicht erfolgen, wenn aufgrund höherer Gewalt (Überschwemmung, Hagel, Sturm etc.)

die  Veranstaltung abgebrochen werden musste.



§ 15 Befahren des Geländes / Sonstiges

Das Gelände darf während der Veranstaltung nicht mit Fahrrädern (diese sind zu schieben), Inlineskates oder ähnlichen Sportgeräten befahren werden. Fahrzeughalter dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Das gesamte Flohmarktgelände unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hunde müssen an einer Leine geführt werden.



§ 16 Jugendliche Verkäufer und Anbieter unter 18 Jahren

Ohne Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten ist für Minderjährige (Jugendliche unter 18 Jahren) das Anbieten

und Verkaufen von Waren nicht erlaubt.



§ 17 Verteilen von Werbung

Auf dem gesamten Flohmarktgelände ist das Verteilen von Werbung ohne Zustimmung des  Flohmarktbetreibers untersagt.

Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, Flächenverbot auszusprechen und den Herausgeber strafrechtlich anzuzeigen.



§ 18 Haftung und Haftung bei Bodenunebenheiten

Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl & Einbruch und übernimmt keine Haftung gegenüber Schäden, die Ausstellern

und Dritten entstehen.

Auf dem Flohmarktgelände können Bodenunebenheiten vorhanden sein.

Es kann zu Rutschgefahr - insbesondere bei Regen, Schnee- und Eisglätte, kommen.

Das Betreten des Flohmarktgeländes durch Anbieter und Besucher erfolgt auf eigene Gefahr.



§19 Nichtbefolgen der Marktordnung

Bei Nichtbefolgen der Marktordnung erfolgt sofortiges Marktverbot, ohne Ersatzansprüche und ohne Rückzahlung des Standgeldes!



§ 20 Salvatorische Klausel

Die Gültigkeit der übrigen Paragraphen wird nicht berührt, wenn eine oder mehrere Paragraphen dieser Flohmarktordnung rechtsunwirksam sein sollten. Rückwirkend tritt eine inhaltlich ähnliche Bestimmung in Kraft, die der gewollten Bestimmung am ähnlichsten ist.