Steigstr. 29, 88131 Lindau (B)
Veranstaltungsdauer: 9-15 Uhr (Aufbau ab 7 Uhr)
Flohmarktgelände und Besucherparkplatz ist
ein Aussengelände ohne Überdachung
Es gilt die Marktordnung (siehe unten)!
Diese ist zu beachten!
Adresse:
ehem. Privatbrauerei Steig
Steigstr. 29
88131 Lindau
Bei schlechtem Wetter wird der Flohmarkt
eventuell nicht stattfinden.
Bei dem Veranstaltungsgelände handelt es sich fast ausschließlich um einen Wiesen-Festplatz.
Es können bei schlechtem Wetter keine Autos drauf gelassen werden, da aufgrund des weichen Untergrundes die „Wiese“ zerstört und ein nicht zu bezahlender Flurschaden entstehen würde.
Es wäre also wichtig , das es nicht an den vorherigen Tagen (Donnerstag und Freitag) den ganzen Tag regnet, denn dann hilft am Samstag auch kein schönes Wetter, da der Platz dann „Land unter“ ist.
Im Zweifelsfalle bitte anrufen!
Wegbeschreibung / Anfahrt:
folgen Sie Ihrem Navigationsgerät oder
unseren Flohmarkt-Hinweispfeilen
Tagesflohmarkt am Samstag:
Aufbau um 08.00 Uhr... evtl. auch schon ab 07.00 Uhr möglich - bitte Anweisung des Veranstalters beachten!
Nachtflohmarkt Samstag:
16-22 Uhr (Aufbau ab 14 Uhr)
Flohmarkt Sonntag:
12-17 Uhr (Aufbau ab 11 Uhr)
Flohmarktgelände und Besucherparkplatz ist Aussengelände ohne Überdachung
Es gilt die Marktordnung (siehe unten)!
Diese ist zu beachten!
Adresse:
Firma Cooper Standard (Parkplatz)
Bregenzer Straße 133
88131 Lindau
Wegbeschreibung / Anfahrt:
folgen Sie Ihrem Routenplaner / Navigationsgerät oder
unseren Flohmarkt-Hinweispfeilen
Ibergweg 16, 88167 Maierhöfen
Tagesflohmarkt am Sonntag Freigelände:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Einlass 07.00 Uhr - Aufbau um 08.00 Uhr.
Flohmarktgelände und der Besucherparkplatz ist Aussengelände und ohne Überdachung
bei Regen findet der Markt in Halle statt
Hallenflohmarkt ab November:
(von 9 – 15 Uhr / Halleneinlass für Aussteller
ab 07.00 Uhr)
eine frühzeitige RESERVIERUNG wird empfohlen!
Tische und Stühle werden gestellt - keine Kleiderständer!
Es gilt die Marktordnung (siehe unten)!
Diese ist zu beachten!
Adresse:
Ibergweg 16
88167 Maierhöfen
Wegbeschreibung / Anfahrt:
folgen Sie Ihrem Routenplaner / Navigationsgerät oder
unseren Flohmarkt-Hinweispfeilen
Seestrasse 34, A-6971 Hard
Veranstaltungsdauer: 9-16 Uhr (Einlass ab 6.30 Uhr Aufbau ab 07.00 Uhr)
Flohmarktgelände und Besucherparkplatz ist
ein Aussengelände ohne Überdachung
Es gilt die Marktordnung (siehe unten)!
Diese ist zu beachten!
Adresse:
Funkenplatz bei Stedepark - direkt am See -
Seestrasse 34
A-6971 Hard
Wegbeschreibung / Anfahrt:
folgen Sie Ihrem Navigationsgerät oder
unseren Flohmarkt-Hinweispfeilen
Marktordnung:
§ 1 Anerkennung der Flohmarktordnung
Durch das Betreten des Flohmarktgeländes erkennen Verkäufer, Besucher sowie Parkplatzbenutzer die Flohmarktordnung an.
§ 2 Flohmarkttage und Flohmarktzeiten
Der Flohmarkt findet zum angegebenen Termin, Samstags normalerweise in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der
jeweiligen Gemeinde/Stadt und dem angegebenen Standort, witterungsbedingt statt.
Aufbau jeweils ca. 1-2 Stunden vor Beginn möglich. Dies richtet sich nach Anweisung des Veranstalters.
Eine Stunde nach Flohmarktende müssen die Standplätze gereinigt und geräumt sein.
Die genauen Öffnungszeiten/Aufbauzeiten ist Flohmarkt abhängig und ist im jeweiligen Flohmarkt angegeben.
§ 3 Standgröße und -Standgebühren (Freigelände) -
Beim Aufbau der Stände ist zu beachten, dass eine Fahrgasse von mindestens 3,50 Metern zwischen
den gegenüberliegenden Ständen einzuhalten ist.
Zufahrten und Rettungswege sind jederzeit frei zu halten!
Preise für Deutschland und Österreich bei Aussenflohmärkten (Freigelände):
Standgebühr HALLE Maierhöfen:
Wandtisch a 21,00 €/22.00 € - Tisch/Hallenmitte a 20,00 € - keine Kleiderständer
§ 4 Anweisungen des Flohmarktbetreibers
Anbieter und Besucher unterliegen den Anweisungen des Flohmarktbetreibers oder seiner Vertreter.
Der Flohmarktbetreiber oder seine Vertreter haben das Hausrecht.
Bei Zuwiderhandlungen der Flohmarktordnung kann der Veranstalter oder seine Vertreter ein Flächenverbot
bzw. Hausverbot ohne Gebührenerstattung aussprechen.
Bei Nichteinhaltung eines Flächenverbotes/Hausverbotes können Personen vom Flohmarktbetreiber wegen
Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
§ 5 Aufbau der Stände
An den Samstagstages-Flohmärkten auf dem Parkplatzgelände der Firma Cooper Standard ist das Aufbauen
der Stände vor 8:00 Uhr, sowie an den Vorabenden nicht erlaubt (evtl. Aufbau schon ab 7..00 Uhr möglich -aber nur
durch Anweisung des Veranstalters.
Bei Nachtflohmärkten am Samstag bei Cooper Standard in Lindau ist der Aufbau ab 14 Uhr gestattet.
An Sonntags-Flohmarktagen in Lindau ist der Aufbau erst ab 11.00 Uhr gestattet.
Der Verkauf ist laut der Stadt Lindau erst ab 12 Uhr gestattet !!
Bei Nichtbeachtung wird der jeweilige Aussteller von der Veranstaltung ausgeschlossen !!
Flohmärkte Lindau (Festplatz auf der Steig und Cooper Standard).
Steig: Aufbau ab 07.00 Uhr
Cooper Standard 08.00 Uhr... evtl. auch schon ab 07.00 h möglich - bitte Anweisung des Veranstalters beachten!
Sonntag-Flohmarkt in A-Hard Festwiese am See beim Stedepark:
Einlaß ab 06.30 Uhr mit anschließendem Aufbau um 07.00 Uhr
Sonntag Flohmarkt in Maierhöfen: (Reservierung wird empfohlen)
Hallenflohmarkt (Wintersaison): Händlereinlass um 07.00 Uhr mit anschließendem Aufbau
Freiluftsaison/Sommersaison: Händlereinlass ab 07.00 Uhr - Aufbau ab 08.00 Uhr
Die Stand- und Parkplätze werden durch das Flohmarktpersonal zugewiesen. Anspruch auf einen bestimmten Platz gibt es nicht. Fahrzeuge dürfen während der Flohmarktzeit nur nach Anweisung des Flohmarktpersonals bewegt werden.
Auf manchen Plätzen ist es untersagt das Fahrzeug am Stand zu parken. Hier sind die Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten.
§ 6 Parkplatzbenutzung
An den Flohmarkttagen darf auf dem Gelände nur nach Anweisung geparkt werden.
Ausgeschlossen sind Fahrzeuge die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind.
Die Parkplätze/Flohmarktgelände sind/ist sauber zu halten und zu hinterlassen. Die Kosten von Verunreinigungen gehen
zu Lasten des Benutzers und können eine Strafe von 50,- € sowie ein Flächenverbot zur Folge haben.
Sollte das Fahrzeug das Gelände durch einen undichten Tank oder Vergaser verunreinigen oder das Fahrzeug Rettungskräften
oder Feuerwehrflächen im Weg stehen, kann der Flohmarktbetreiber auf Kosten des Parkers das Fahrzeug abschleppen lassen.
§ 7 Haftung bei Unfällen oder Schäden
Im Veranstaltungsbereich übernimmt bei Unfällen oder Schäden sowie abhanden gekommene Gegenstände ausschließlich
der Verursacher die Schäden – nicht der Veranstalter.
§ 8 Flächenverbot
Ein Flächenverbot beinhaltet das gesamte Flohmarktgelände inkl. der Parkplätze sowie Fahr- und Gehwege.
Gebühren werden nicht erstattet, wenn ein Flächenverbot ausgesprochen worden ist.
§ 9 Beseitigung von Müll
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich seinen Abfall selbst und ordnungsgemäß zu entsorgen und Ihre menschlichen Bedürfnisse
nur in den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Toiletten zu entrichten. Soweit Müll zurück gelassen wird, wird hierfür eine Reinigungsgebühr von mindestens 50,- € pauschal erhoben oder nach Wahl des Veranstalters die tatsächlichen Kosten der
Reinigung und Entsorgung.
Ein Flächenverbot kann bei Zuwiderhandlung erteilt werden.
§ 10 Campieren/Übernachten
Auf dem Flohmarktgelände darf nicht campiert oder übernachtet werden.
§ 11 Gewerbliche Anbieter
Gewerbliche Anbieter und Neuware sind unerwünscht.
Der Veranstalter kann aber, nach seinem Ermessen, den ein oder anderen Neuwarenstand zulassen.
(Eine Voranmeldung, sowie ein Gewerbeschein/Reisegewerbekarte sind dafür aber zwingend erforderlich).
§ 12 Verkauf von verbotenen Artikel
Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Hehler Ware, Plagiat Ware, jugendgefährdende Schriften, Raubkopien,
NS Artikel, Pornografie, Medikamente, Alkohol, Gas und andere brennbaren Flüssigkeiten, lebende Tiere sowie Waren
die gegen das Zollrecht und Betäubungsmittelgesetz verstoßen ist uneingeschränkt verboten.
Lebensmittel, Blumen und Pflanzen (diese Artikel dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Flohmarktbetreibers
und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen angeboten und verkauft werden).
Im Zweifelfall entscheidet der Flohmarktbetreiber ob ein Artikel zu den verbotenen Waren zählt und kann den jeweiligen
Anbieter von der Flohmarktfläche verweisen.
§ 13 Untersagung von Glückspielen, Spendensammlungen und Betteln
Auf dem Flohmarktgelände sind Glücks- und Geschicklichkeitsspiele verboten. Weiter ist das Betteln untersagt.
Sammeln von Spenden ist nur erlaubt, wenn der Flohmarktbetreiber vorab eine Genehmigung erteilt hat.
Bei Verstoß dieses Verbotes muss mit Flächenverbot gerechnet werden.
§ 14 Vorzeitiger Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
Die Erstattung der Standgebühren kann nicht erfolgen, wenn aufgrund höherer Gewalt (Überschwemmung, Hagel, Sturm etc.)
die Veranstaltung abgebrochen werden musste.
§ 15 Befahren des Geländes / Sonstiges
Das Gelände darf während der Veranstaltung nicht mit Fahrrädern (diese sind zu schieben), Inlineskates oder ähnlichen Sportgeräten befahren werden. Fahrzeughalter dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Das gesamte Flohmarktgelände unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hunde müssen an einer Leine geführt werden.
§ 16 Jugendliche Verkäufer und Anbieter unter 18 Jahren
Ohne Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten ist für Minderjährige (Jugendliche unter 18 Jahren) das Anbieten
und Verkaufen von Waren nicht erlaubt.
§ 17 Verteilen von Werbung
Auf dem gesamten Flohmarktgelände ist das Verteilen von Werbung ohne Zustimmung des Flohmarktbetreibers untersagt.
Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, Flächenverbot auszusprechen und den Herausgeber strafrechtlich anzuzeigen.
§ 18 Haftung und Haftung bei Bodenunebenheiten
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl & Einbruch und übernimmt keine Haftung gegenüber Schäden, die Ausstellern
und Dritten entstehen.
Auf dem Flohmarktgelände können Bodenunebenheiten vorhanden sein.
Es kann zu Rutschgefahr - insbesondere bei Regen, Schnee- und Eisglätte, kommen.
Das Betreten des Flohmarktgeländes durch Anbieter und Besucher erfolgt auf eigene Gefahr.
§19 Nichtbefolgen der Marktordnung
Bei Nichtbefolgen der Marktordnung erfolgt sofortiges Marktverbot, ohne Ersatzansprüche und ohne Rückzahlung des Standgeldes!
§ 20 Salvatorische Klausel
Die Gültigkeit der übrigen Paragraphen wird nicht berührt, wenn eine oder mehrere Paragraphen dieser Flohmarktordnung rechtsunwirksam sein sollten. Rückwirkend tritt eine inhaltlich ähnliche Bestimmung in Kraft, die der gewollten Bestimmung am ähnlichsten ist.